Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die kurz- oder langfristig Unterstützung im Alltag brauchen.
Menschen, die aus Institutionen (Psychiatrie, betreutes Wohnen) den Schritt in ein eigenständiges Leben wagen.
Menschen, die in schwierigen Lebenssituationen ein Gespräch, Beratung, Unterstützung oder Sicherheit benötigen.
Gerade bei jungen Menschen mit einer psychischen Erkrankung ist das Angebot einer geeigneten Nachbetreuung nicht ausreichend vorhanden. Dies möchten wir ändern. Deshalb setzen wir unser Schwerpunkt auf junge Erwachsene, die an einer psychischen Erkrankung leiden.
Nach Bedarf betreuen wir den Klienten zu Hause. Das Besuchsintervall wird individuell bestimmt.
Spezifisches Verfahren zur koordinierten Bearbeitung komplexer Fragestellungen im Sozial- und Gesundheitsbereich.
Für einen Erstkontakt melden Sie sich bei einem Teammitglied von Live your Life.
1-2 Wochen vor Austritt findet ein Erstgespräch statt, an welchem wir den genauen Auftrag und den ersten Termin festlegen. Einen Austrittsbericht ist erwünscht.
Optimal wäre ein Erstgespräch in der Praxis, ist dies nicht möglich, besuchen wir auch direkt den Klient. Ein Überweisungsbericht ist erwünscht.
Wir benötigen ein Erstgespräch mit dem Beistand/Sozialarbeiter/Klient/in. Das Vorgehen und die Zielsetzung werden besprochen und die Aufträge definiert.
In jedem Fall brauchen wir eine ambulante Pflegeverordnung (6 Monate) und die Personalien. Sollte die Verordnung auch Medikamente oder Depotabgaben beinhalten, benötigen wir vor der ersten Abgabe die entsprechenden Dauerrezepte.
Die ambulante Pflegeverordnung erstellen wir nach dem pflegerischen Erstgespräch. Danach senden wir die Verordnung zur Unterschrift an den zuständigen Psychiater oder Hausarzt. Die Rücksendung BITTE wieder an das Teammitglied von Live your Life (NICHT an die Krankenkasse).
Bei Fragen sind wir von Montag bis Freitag von 8.00-17.00 Uhr erreichbar. Für Notfälle wird die telefonische Erreichbarkeit individuell mit dem Klienten abgesprochen (24h/7 möglich).
Kantone Luzern, Bern und Zürich
Ab 2011 gibt es in der Schweiz eine Neuregelung der Pflegefinanzierung. Die Kostenaufteilung sieht wie folgt aus:
Die Krankenversicherung übernimmt einen Festbetrag pro Stunde.
Der Patient trägt max. 15.35 Fr. pro Tag selbst. Die Kantone können jedoch die Patientenbeteiligung ganz (z.B. Kanton Bern) oder zum Teil erlassen.
Die Restkosten trägt der Kanton oder die Gemeinde
des Klienten.
Die genaue Finanzierung werden wir bei jedem Klienten individuell abklären.
Ambulante psychiatrische Pflege
Erfolgreich unterwegs seit 2011
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