Zielgruppe

  • Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die kurz- oder langfristig Unterstützung im Alltag brauchen.
      

  • Menschen, die aus Institutionen (Psychiatrie, betreutes Wohnen) den Schritt in ein eigenständiges Leben wagen.

  • Menschen, die in schwierigen Lebenssituationen ein Gespräch, Beratung, Unterstützung oder Sicherheit benötigen.

Gerade bei jungen Menschen mit einer psychischen Erkrankung ist das Angebot einer geeigneten Nachbetreuung nicht ausreichend vorhanden. Dies möchten wir ändern. Deshalb setzen wir unser Schwerpunkt auf junge Erwachsene, die an einer psychischen Erkrankung leiden.

Unser Angebot

Ambulante psychiatrische Pflege

Nach Bedarf betreuen wir den Klienten zu Hause. Das Besuchsintervall wird individuell bestimmt.

Vorgehen/Mögliche Massnahmen

  • Beziehungs- und Vertrauensaufbau

     

  • Bei Besuchen werden Befinden, Ziele und entsprechende Massnahmen besprochen, gemeinsam erstellen wir seinen Behandlungsplan

     

  • Wo braucht der Klient Hilfe und Unterstützung? Was funktioniert gut? Gemeinsam werden Lösungsansätze besprochen

     

  • Wo braucht der Klient Hilfe und Unterstützung? Was funktioniert gut? Gemeinsam werden Lösungsansätze besprochen

     

  • Der Klient bestimmt das Tempo

     

  • Die Ressourcen des Klienten erkennen und fördern

     

  • Wir unterstützen den Klient bei der Tagesstruktur und Freizeitgestaltung

     

  • Krisenintervention

     

  • Expositionsübungen

     

  • Beratend bezüglich der Medikamenteneinahme

     

  • Helfen die psychische Einschränkung besser zu verstehen, um eine selbstbestimmte Genesung zu ermöglichen

     

  • Unterstützende und beratende Funktion

Medikamente

  • Depotinjektionen verabreichen

     

  • Nach Absprache und Verordnung mit dem zuständigen Arzt: Medikamente richten (in Medikamentendossiers) und abgeben

Allgemeine Pflegeverrichtungen

  • Einfache Wundverbände

Case Management

Bedeutung

Spezifisches Verfahren zur koordinierten Bearbeitung komplexer Fragestellungen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

  • Wir bieten Begleitung: bei Institutionskontakten, Erstgespräch mit der Ergotherapeutin, zu einer neuen Arbeitsstelle, zu einem Gespräch im Sozialberatungszentrum etc.

     

  • Nach Absprache mit dem Klient: Einbezug weiterer Personen (z.B. Angehörige)

     

  • Nach Absprache mit dem Klient: Standortgespräche planen und durchführen

Voraussetzungen

  • Offen sein, „Fremde“ in die Wohnung zu lassen

     

  • Verbindlichkeit: Termine einhalten

Vorgehensweise

Für einen Erstkontakt melden Sie sich bei einem Teammitglied von Live your Life.

Zuweisung aus Institutionen

1-2 Wochen vor Austritt findet ein Erstgespräch statt, an welchem wir den genauen Auftrag und den ersten Termin festlegen. Einen Austrittsbericht ist erwünscht.

Zuweisung von Hausärzten und Psychiatern

Optimal wäre ein Erstgespräch in der Praxis, ist dies nicht möglich, besuchen wir auch direkt den Klient. Ein Überweisungsbericht ist erwünscht.

Zuweisung Sozialdienst/KESB

Wir benötigen ein Erstgespräch mit dem Beistand/Sozialarbeiter/Klient/in. Das Vorgehen und die Zielsetzung werden besprochen und die Aufträge definiert.

In jedem Fall brauchen wir eine ambulante Pflegeverordnung (6 Monate) und die Personalien. Sollte die Verordnung auch Medikamente oder Depotabgaben beinhalten, benötigen wir vor der ersten Abgabe die entsprechenden Dauerrezepte.

Die ambulante Pflegeverordnung erstellen wir nach dem pflegerischen Erstgespräch. Danach senden wir die Verordnung zur Unterschrift an den zuständigen Psychiater oder Hausarzt. Die Rücksendung BITTE wieder an das Teammitglied von Live your Life (NICHT an die Krankenkasse).

Erreichbarkeit

Bei Fragen sind wir von Montag bis Freitag von 8.00-17.00 Uhr erreichbar. Für Notfälle wird die telefonische Erreichbarkeit individuell mit dem Klienten abgesprochen (24h/7 möglich).

Tätigkeitsgebiete

Kantone Luzern, Bern und Zürich

Kosten

Ab 2011 gibt es in der Schweiz eine Neuregelung der Pflegefinanzierung. Die Kostenaufteilung sieht wie folgt aus:

Obligatorische Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt einen Festbetrag pro Stunde.

Patientenbeteiligung

Der Patient trägt max. 15.35 Fr. pro Tag selbst. Die Kantone können jedoch die Patientenbeteiligung ganz (z.B. Kanton Bern) oder zum Teil erlassen.

Restkostenfinanzierung

Die Restkosten trägt der Kanton oder die Gemeinde des Klienten.

Die genaue Finanzierung werden wir bei jedem Klienten individuell abklären.

Einen Auftrag kann (von beiden Seiten) innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden.

Ambulante psychiatrische Pflege
Erfolgreich unterwegs seit 2011

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